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Warum verzichten wir auf Mikroplastik?

Auch abseits unserer Ohne Gedøns* Philosophie ist das Thema Mikroplastik in der Öffentlichkeit präsent und wird viel diskutiert – Zu Recht, denn die Kunststoffpartikel lassen sich aufgrund ihrer Partikelgröße nur bedingt in den Kläranlagen filtern und gelangen somit auf verschiedene Wege in die Umwelt – Und dann haben wir den Salat! Denn dort reichern sie sich regelrecht in verschiedenen Öko-Systemen an und schaden nicht nur unserer Umwelt, sondern lassen ebenfalls Fragen zu möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit offen.

Daher freuen wir uns, dass dies nun zu einem Verbot von festen Mikroplastikpartikeln geführt hat (Verordnung 2023/2055 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung), welches seit dem 17.10.2023 für Kosmetikprodukte und Reinigungsmittel mit abrasiven Mikroplastik-Partikeln wirksam ist. Schätzungen der Europäischen Chemikalienagentur zufolge werden in der EU jährlich insgesamt 42.000 Tonnen Mikroplastik freigesetzt (1). Die neuen Pläne sollen der EU zufolge die Freisetzung von rund einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

Unsere Ohne Gedøns* Philosophie geht aber noch einen Schritt weiter, indem sie mehr ausschließt als das, was offiziell verboten wird

In fester Form wurde primäres Mikroplastik beispielsweise häufig in abrasiven Reinigungsmitteln, Peelings oder Zahnpasta eingesetzt, bis ihr Einsatz nun gesetzlich verboten wurde. Währenddessen können flüssige bzw. teilgelöste Polymere weiterhin in Sonnencremes, Duschgelen oder Haarkuren verwendet werden, da diese laut Gesetz nicht zu den Mikroplastik-Partikeln gehören.

Das aktuelle Verbot betrifft somit ausschließlich festes kohlenstoffbasiertes Mikroplastik – reine Silikonpolymere oder biologisch abbaubare natürliche Polymere sind nicht verboten. Neben Produkten mit abrasivem Mikroplastik und reinem festen Mikroplastik (z.B. sog. „Glitter“) sollen zukünftig auch viele andere Produkte mit nicht-abrasivem, festem Mikroplastik und andere Verwendungen mit festem Mikroplastik verboten werden. Alle weiteren Informationen hierzu sind auf einer speziellen Website zu finden – klicke dazu hier.

Gut zu wissen: Wofür wird Mikroplastik in der Kosmetik eingesetzt?

In kosmetischen Rezepturen wird Mikroplastik häufig als Trübungs- & Mattierungsmittel sowie als Konsistenzgeber verwendet. Mikroplastik und synthetische Polymere werden auch als Träger von Farbstoffen und als sog. „Filmbildner“ genutzt, die die Verteilbarkeit der jeweiligen Rezeptur auf der Haut fördern. In Sonnenschutzmitteln können synthetische Polymere zudem den Lichtschutzfaktor unterstützen.


Quelle: (1)ECHA (2020). Hintergrunddokument zur Stellungnahme zum Bericht nach Anhang XV, in dem Beschränkungen für absichtlich zugesetztes Mikroplastik vorgeschlagen wurden: https://echa.europa.eu/documents/10162/b56c6c7e-02fb-68a4-da69-0bcbd504212b