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Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen

Am 28.05.2022 ist die neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft getreten, die Produktbewertungen von Verbrauchern auf ihren Webseiten anzeigen. Fortan müssen Händler darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben.

Was wir von Jean&Len tun um den Anforderungen gerecht zu werden?

Jede Verbraucherbewertung wird seit dem 28.05.2022 vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft, sodass sichergestellt ist, dass Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben/genutzt haben.

Die Überprüfung geschieht durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie unseres Online-Shops, um einen vorangegangenen Produkterwerb zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.

Oder, durch Übermittlung individualisierter Links an Verbraucher nach Abschluss einer Online-Bestellung, die zu einem Online-Bewertungsformular führen und die sicherstellen, dass der Zugang zur Bewertungsfunktion nur solchen Verbrauchern gewährt wird, die ein Produkt auch tatsächlich erworben haben.

Was ist mit den Bewertungen vor dem 28.05.2022?

Die Bewertungen vor dem 28.05.2022 wurden vor ihrer Veröffentlichung nicht auf ihre Echtheit überprüft. Sie können daher auch von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte tatsächlich gar nicht erworben/genutzt haben.